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::: Neue Steuer auf Kapitalerträge ab Januar 2009 :::


Neue Abgeltungssteuer in Deutschland ab 2009

Neu in Deutschland zum 01. Januar 2009: die Abgeltungssteuer. Noch sind bei zahlreichen Bürgern viele Fragen offen. Was bedeutet Abgeltungssteuer, wie wird diese berechnet, vereinfacht die Abgeltungssteuer tatsächlich vieles, werde ich in Zukunft einkommensteuerrechtlich von der neuen Zinsbesteuerung profitieren oder muss ich am Ende sogar mehr Steuern auf meine bisherigen Zinseinkünfte zahlen.... Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf anfallende Kapitalerträge und Zinsen und wird dabei direkt an der "Quelle" - normalerweise einem Kreditinstitut - einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Die Erklärung angefallener Kapitalerträge und Zinsen, Dividendenerträge, Kursgewinne in der Einkommensteuer erübrigt sich damit in Zukunft - die Besteuerung erfolgt nach einem feststehenden Steuersatz von 25 %, welcher vom persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen unabhängig ist. Die Abgeltungssteuer soll somit vor allem auch zur Entbürokratisierung beitragen. Doch tut sie das wirklich? Informieren Sie sich hier und erfahren Sie, was Sie in puncto Abgeltungssteuer ab 2009 tatsächlich erwartet.


::: Infos zur Abgeltungssteuer - Versicherungen - Vergleichsrechner :::

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Abgeltungssteuer 2009: Abgeltungssteuer Kapitalerträge, Berechnung Abgeltungssteuer, Abgeltungssteuer Werbungskosten, etc. Tipps und Informationen zur neuen Abgeltungssteuer!
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Stichtag für die neue Abgeltungssteuer in Deutschland: Der 01. Januar 2009



::: Infos zur Abgeltungssteuer - aktuell :::
Folgende Artikel halten weiterführende aktuelle Informationen rund um die Thematik der Abgeltungssteuer für Sie bereit:

Zum Artikel: Abgeltungssteuer als Motivator zur Kapitalflucht ins Ausland? (Spiegel online)

Zum Artikel: Abgeltungssteuer - kein Grund zur Panik (test.de)

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Folgende Seiten und Webartikel wollen wir Ihnen außerdem nahe legen, falls Sie sich im Bereich Vorsorge, Geldanlage und Versicherungsschutz stärker engagieren möchten:

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Abgeltungssteuer ab 2009 (wikipedia)

Fragen und Antworten zur Abgeltungssteuer (test.de)

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fifo Methode?
Das Finanzamt wendet bei der Veräußerungs-Bewertung von Aktien die sogenannte fifo-Regel an. Diese besagt, dass Anteile, die zuerst gekauft wurden, auch im Falle eines Verkaufs steuerlich zuerst behandelt werden. Ein Beispiel: Sie kaufen bereits seit geraumer
Zeit Fondsanteile eines bestimmten Fonds, ein und besitzen zur Jahreswende etwa 20
Anteile. Auch nach dem Stichtag des 1. Januar 2009 kaufen sie nun weiter derartige Anteile ein. Ihr Depot verfügt nun im Jahre 2011 über - sagen wir - 30 Anteile. Nun entscheiden Sie sich für den Verkauf von 10 Anteilen. In diesem Falle greift die fifo Regel (was zuerst reinkam geht auch zuerst raus). Das Finanzamt bewertet nun nicht etwa 10 "junge" Anteile als verkauft sondern 10 alte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 Ihr Eigentum waren. Der Nachteil: Für ihre alten Anteile gelten mit der neuen Abgeltungssteuerregelung Kursgewinne auch weiterhin als steuerfrei! Im obigen Beispiel würden Sie somit 10 kursgewinnsteuerfreie Anteile einbüßen. Was tun? Ganz einfach: Splitten Sie ihr Depot! Verfrachten Sie die alten Anteile in ein eigenes Depot. Kaufen Sie nun neue Anteile in ein neues, weiteres Depot hinzu, so können Sie diese auch wieder veräußern ohne dass die alten Anteile (das getrennte Depot) von diesem Verkauf betroffen wäre.

Ein Zweitdepot eignet sich insofern für Anleger, die bereits einen Bestand an bestimmten Aktien haben und gedenken, diesen aufzustocken.



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Was erwartet Sie 2009? Wird wirklich vieles einfacher und unbürokratischer? Die neue Zinsbesteuerung - Informationen zur neuen Abgeltungssteuer in Deutschland hier auf infoszurabgeltungssteuer.com


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