| ::: Neue Steuer auf Kapitalerträge ab Januar 2009 ::: |
| ::: Abgeltungssteuer Deutschland ::: |
| Das Gesetz zur Abgeltungssteuer bringt zahlreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen mit sich. Was ist Abgeltungssteuer? Wer ist von den neuen Regelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften betroffen? Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer, d.h., die auf Kapitalerträge und Zinsen anfallende Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt weitergereicht. Auch der auf die Kirchensteuer anfallende Abgeltungssteuerabschlag kann direkt vom zuständigen Geldinstitut an die Finanzbehörde abgeführt werden - sofern die Bank die Konfession des Kunden kennt. Für die Finanzbranchen ein großer zeitlicher Aufwand. Erfolgt vom Steuerpflichtigen keine entsprechende Mitteilung an seine Bank, muss die Kirchensteuer wie bisher im Rahmen der Einkommensteuerermittlung ermittelt und nachträglich beglichen werden.
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Infos zur Abgeltungssteuer (1)
Abgeltungssteuer 2009: Abgeltungssteuer Kapitalerträge, Berechnung Abgeltungssteuer, Abgeltungssteuer Werbungskosten, etc. Tipps und Informationen zur neuen Abgeltungssteuer!
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| ::: Was unterliegt der Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009? ::: |
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Die Abgeltungssteuer wird im Rahmen des "Unternehmensteuerreformgesetzes 2008" eingeführt. Ab 01. Januar 2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent versteuert. Wurden Dividendenerträge aus Aktien bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, müssen Dividendenerträge ab 01. Januar 2009 pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert werden. Erzielte Gewinne durch Aktienverkauf müssen zukünftig immer versteuert werden. Die frühere Steuerfreiheit bei Aktienverkäufen nach Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist entfällt ab 01.01.2009. Weiterhin nach dem "first in, first out" Prinzip werden Wertpapiere in Sammelverwahrung behandelt. Investmentfonds: waren Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen nach einjähriger Haltungsfrist sonst steuerfrei, müssen diese ab 01.01.2009 einheitlich mit 25 % versteuert werden, ebenso ausgeschüttete Erträge sowie wieder angelegte laufende Erträge (Dividenden, Zinsen). Zinserträge aus Rentenpapieren und anderen verzinslichen Wertpapieren, gutgeschrieben ab 01.01.2009, unterliegen ebenfalls dem Abgeltungssteuersatz von 25 %, ebenso erzielte Kursgewinne, Einlösungsgewinne, Veräußerungsgewinne. Der Steuersatz von einheitlich 25 % gilt auch für laufende Erträge aus Einlösungs- und Veräußerungsgewinnen von Zertifikaten ohne Kapitalgarantie.
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| ::: Abgeltungssteuersatz ::: |
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Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Gehört der Steuerpflichtige einer Kirche an, wird auf die anfallende Kirchensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg 8% auf die zu zahlende Einkommensteuer - abzüglich Kinderfreibetrag - in allen anderen Bundesländern 9%) ebenfalls 25 % Abgeltungssteuer berechnet. Der bisherige Sparerfreibetrag wird ersetzt durch den Sparerpauschbetrag und beträgt 801 ? für Ledige, bzw. 1.602 ? für Verheiratete. Steuerpflichtige können auch weiterhin Freistellungsaufträge erteilen, wenn ihre Kapitaleinkünfte unter den gesetzlichen Freibeträgen liegen. Bei Abgabe einer solchen Nichtveranlagungsbescheinigung werden die Kapitalerträge auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer nicht besteuert.
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| ::: Ratsam für Rentner und Geringverdiener: Kapitalerträge auch weiterhin nachweisen ::: |
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Rentner und Geringverdiener, Kleinsparer sollten in Zukunft auch weiterhin ihre Kapitaleinkünfte genau dokumentieren, da deren persönlicher Steuersatz meist unter 25 % liegt und somit auch auf die Kapitalerträge statt den 25 % nur der individuell ermittelte niedrigere Steuersatz angesetzt wird. Um eventuell zuviel einbehaltene Steuern auf Kapitalerträge zurückfordern zu können, müssen Rentner bzw. Geringverdiener ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
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| ::: Wer profitiert von der Abgeltungssteuer? ::: |
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Da sich der Fiskus künftig mit einem Steuerabzug von maximal 28,6 Prozent (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge zufrieden gibt, profitieren Besserverdiener und Spitzenverdiener, deren persönlicher Steuersatz über diesen 28,6 % liegt, von der künftigen Abgeltungssteuer. Haben einkommensstarke Steuerzahler, deren Jahreseinkommen oberhalb der Einkommensgrenze von 250.000 € bzw. 500.000 Euro (Ledige/Verheiratete)liegt, bisher auf ihre Kapitalerträge den Spitzensteuersatz von 45 % zuzüglich Soli und Kirchensteuer gezahlt, beträgt der Steuersatz für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, etc.) in Zukunft 25 % + Soli + Kirchensteuer.
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| ::: Infos zur Abgeltungssteuer - aktuell ::: |
Folgende Artikel halten weiterführende aktuelle Informationen rund um die Thematik der Abgeltungssteuer für Sie bereit:
Zum Artikel: Abgeltungssteuer als Motivator zur Kapitalflucht ins Ausland? (Spiegel online)
Zum Artikel: Abgeltungssteuer - kein Grund zur Panik (test.de)
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